Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments debattiert über das europäische Lieferkettengesetz.
„Verbindliche Sorgfaltspflichten sind ein wichtiger Schritt, damit Firmen in ihren Wertschöpfungsketten mehr Verantwortung in Bezug auf den Schutz von Menschrechten und Umwelt übernehmen. Gleichzeitig schaffen wir mit einheitlichen Vorschriften in Europa gleiche Wettbewerbsbedingungen sowie Rechtssicherheit für alle Unternehmen, erklärte Axel Voss (CDU), rechtspolitischer Sprecher der EVP-Fraktion.
Hintergrund der Debatte ist, dass EU-Justizkommissar Didier Reynders einen Legislativvorschlag für ein europäisches Lieferkettengesetz noch für dieses Frühjahr angekündigt hat.
Hierzu führte Axel Voss weiter aus: „Unser Ziel ist es, sinnlose Bürokratie durch die umfangreiche Nachverfolgung von Wertschöpfungsketten, insbesondere für europäische KMU, zu verhindern. Nicht jedes Unternehmen ist in der Lage, jeden einzelnen seiner möglicherweise tausenden von Lieferanten zu kontrollieren. Wir setzen deshalb auf einen risikobasierten Ansatz. Hierbei sollen Unternehmen die Teile der Lieferkette bei der Prüfung priorisieren, bei denen ein hohes Risiko von z.B. Menschenrechtsverletzungen vorliegen könnte. Agiert ein Zulieferer innerhalb der EU und fällt damit selbst unter die Richtlinie, besteht keine Prüfpflicht. Auch KMU sollen nur dann unter die Richtlinie fallen, wenn sie in hochrisikobasierten Sektoren agieren. Diese sollen von der Kommission definiert werden.
Anstatt ein unausgewogenes strafrechtliches System zu schaffen, konnten wir ein zivilrechtliches Haftungssystem in Übereinstimmung mit nationalem Recht durchsetzen. Unternehmen sollten nur dann haften, wenn sie tatsächlich für den angerichteten Schaden verantwortlich sind.“